Handelt es sich wie vorliegend um einen Konkurs, in dem Lohnforderungen geltend gemacht werden, so sprechen auch sozialpolitische Überlegungen dafür, dass die Gläubiger möglichst rasch zu ihrem Geld kommen. Letztlich sind die Kantone verpflichtet, ihren Bürgern eine ordnungsgemässe Rechtspflege zu gewährleisten, wozu auch das Betreibungs- und Konkurswesen gehört (vgl. Entscheid der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft 200 10 735/LIA vom 13. Juli 2010 E. 2.2).