1. Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe im Konkurs seiner ehemaligen Arbeitgeberin, der B.________ AG, Lohnforderungen geltend gemacht. Seit der Konkurseröffnung seien fast fünf Jahre verstrichen, ohne dass sich in diesem Fall etwas getan hätte. Solches sei nicht zulässig und könne von ihm nicht mehr akzeptiert werden. Er lasse das immer wieder gehörte Argument der Arbeitsüberlastung nach bald fünf Jahren nicht mehr gelten. Dem Konkursamt Zug sei daher aufzutragen, den Konkurs der B.________ AG sofort zu bearbeiten und innert weniger Monate zum Abschluss zu bringen (vgl. act. 4).