5. Am 14. Februar 2025 teilte der Beschwerdeführer dem Obergericht Zug mit, die Eingabe vom 10. Februar 2025 sei versehentlich an das Obergericht verschickt worden. Das Dokument sei als gegenstandlos zu betrachten und gegebenenfalls zu löschen (act. 3). Gleichentags reichte der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug eine neue Rechtsverzögerungsbeschwerde ein und beantragte, dem Konkursamt Zug sei aufzutragen, den Konkurs über die B.________ AG sofort zu bearbeiten und innert weniger Monate zum Abschluss zu bringen (act. 4).