5 OR und dem Wegfall der flankierenden Covid- Massnahmen gestiegen ist, wieder auf ein vernünftiges Mass gesenkt werden sollen. Trotzdem erreichten die Konkursverfahren im Jahre 2024 einen neuen Höchststand. Sodann trat per 1. Januar 2025 eine Änderung im SchKG in Kraft. Neu werden sämtliche öffentlichrechtlichen Forderungen wie Steuerausstände und offene AHV-Beiträge nicht mehr auf Pfändung, sondern auf Konkurs betrieben, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist mit einem weiteren Anstieg der Konkursverfahren zu rechnen.