Hinzu kämen weitere erhöhte Anforderungen wie etwa die Feststellung strafrechtlich relevanter Vorkommnisse. Einstweilen bleibe daher nichts anders übrig, als bei neu eröffneten Konkursfällen umgehend die Aktiven zu sichern und zu verwerten sowie die entsprechenden Befragungen durchzuführen. Sämtliche weiteren Handlungen seien bei allen Konkursverfahren primär nach Alterspriorität vorzunehmen. Die hohe Anzahl an Arbeitnehmerforderungen und die in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Subrogationen sowie die Bearbeitung von Pfandansprüchen erforderten einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand beim Erstellen des Kollokationsplanes.