731b Abs. 1 Ziff. 5 OR und dem Wegfall der flankierenden Covid-Massnahmen sei die Anzahl der Konkursfälle stetig gestiegen und habe im Jahr 2024 ihren bisherigen Höchststand erreicht. Aufgrund der per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen SchKG-Änderung müsse zudem mit einem erneuten starken Anstieg der Konkursverfahren gerechnet werden und sei erneut eine erhebliche Personalaufstockung notwendig geworden. Hinzu kämen weitere erhöhte Anforderungen wie etwa die Feststellung strafrechtlich relevanter Vorkommnisse.