1. Das Konkursamt Zug sei anzuweisen, innert zwei Monaten den Kollokationsplan zu erstellen, aufzulegen und das Konkursverfahren abzuschliessen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten des Konkursamtes Zug. 8. In der Beschwerdeantwort vom 12. Februar 2025 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3). 9. In den weiteren Eingaben vom 27. Februar 2025 und vom 6. März 2025 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest (act. 5, act. 7). Erwägungen