Am 22. September 2023 fand ein telefonischer Austausch statt. Mit E-Mail vom 25. September 2023 teilte das Konkursamt dem Beschwerdeführer mit, dass sich die ohnehin seit Jahren hohe Auftragslage beim Konkursamt in den letzten Wochen und Monaten nochmals enorm zugespitzt habe, weshalb sie im vorliegenden Verfahren nicht planmässig vorangekommen seien. Somit sei es nicht möglich, dem Beschwerdeführer einen verbindlichen Zeitplan betreffend Auflage des Kollokationsplanes mitzuteilen.