6. Mit Schreiben vom 8. September 2023 ersuchte der Beschwerdeführer das Konkursamt um verbindliche Mitteilung, bis wann mit der Auflage des Kollokationsplanes gerechnet werden könne. Im Falle einer weiteren Verzögerung behielt es sich vor, die Einleitung aufsichtsrechtlicher Massnahmen zu prüfen (act. 1/11). Am 22. September 2023 fand ein telefonischer Austausch statt.