4. Am 8. November 2022 und 13. Dezember 2022 fragte der Beschwerdeführer erneut nach dem aktuellen Stand der Angelegenheit (act. 1/7-8). Mit E-Mail vom 21. Dezember 2022 erklärte das Konkursamt, die rekordhohe Anzahl neuer Konkursverfahren in diesem Jahr bei aktuell unverändertem Personalbestand und die damit verbundene starke Mehrbelastung des Tagesgeschäfts lasse es im Moment nicht zu, das Konkursverfahren zu forcieren. Personelle Entlastungen seien eingeleitet; ab wann hierdurch wirklich eine Entlastung des produktiven Arbeitsablaufs eintrete, sei aktuell noch nicht absehbar (act. 1/9).