{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2025-05-15", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2025-10_2025-05-15.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2025_10_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa0034dacadfa046d400aba64ad4437e63936ce96f8794c1f713eb2aa3835676c69a089417d2476d88b19b1b36c13de674?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa0034dacadfa046d400aba64ad4437e63936ce96f8794c1f713eb2aa3835676c69a089417d2476d88b19b1b36c13de674&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2025_10", "Checksum": "7564c6a0f2945b36dd38b271d4e06756"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2025 10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 15.05.2025 BA 2025 10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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April 2020 eröffnete der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug den\nKonkurs über die C.________ AG. Mit der Durchführung des Konkurses wurde das Konkursamt Zug betraut.\n\n2. Am 22. Mai 2020 wurde der Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im\nAmtsblatt des Kantons Zug publiziert. Daraufhin meldeten 61 Gläubiger Forderungen über\ninsgesamt CHF 11'059'519.86 an (act. 3/2). A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer)\nmachte ein Guthaben aus dem Arbeitsverhältnis in Höhe von CHF 34'467.35 geltend\n(act. 1/3).\n\n3. Mit Schreiben vom 1. Februar 2022 erkundigte sich der Beschwerdeführer beim Konkursamt\nZug nach dem Gang des Verfahrens (act. 1/4). Da er auf dieses Schreiben keine Antwort erhielt, fragte er am 22. Februar 2022 erneut nach dem aktuellen Stand des Verfahrens\n(act. 1/5). Mit Schreiben vom 28. Februar 2022 teilte ihm das Konkursamt mit, die Auflage\ndes Kollokationsplans und des Inventars sei noch offen, da noch ein umfangreiches Debitoreninkasso aufzuarbeiten sei und je nach Fortschritt des Inkassos die nächsten Schritte in\ndiesem Verfahren frühestens für das 4. Quartal 2022 erwartet werden könnten (act. 1/6).\n\n4. Am 8. November 2022 und 13. Dezember 2022 fragte der Beschwerdeführer erneut nach\ndem aktuellen Stand der Angelegenheit (act. 1/7-8). Mit E-Mail vom 21. Dezember 2022 erklärte das Konkursamt, die rekordhohe Anzahl neuer Konkursverfahren in diesem Jahr bei\naktuell unverändertem Personalbestand und die damit verbundene starke Mehrbelastung des\nTagesgeschäfts lasse es im Moment nicht zu, das Konkursverfahren zu forcieren. Personelle\nEntlastungen seien eingeleitet; ab wann hierdurch wirklich eine Entlastung des produktiven\nArbeitsablaufs eintrete, sei aktuell noch nicht absehbar (act. 1/9).\n\n5. Mit Zirkularschreiben vom 20. März 2023 wurden die Gläubiger über den Stand des Konkursverfahrens orientiert und Anträge zur Beschlussfassung gestellt (act. 1/10).\n\n6. Mit Schreiben vom 8. September 2023 ersuchte der Beschwerdeführer das Konkursamt um\nverbindliche Mitteilung, bis wann mit der Auflage des Kollokationsplanes gerechnet werden\nkönne. Im Falle einer weiteren Verzögerung behielt es sich vor, die Einleitung aufsichtsrechtlicher Massnahmen zu prüfen (act. 1/11). Am 22. September 2023 fand ein telefonischer\nAustausch statt. Mit E-Mail vom 25. September 2023 teilte das Konkursamt dem Beschwerdeführer mit, dass sich die ohnehin seit Jahren hohe Auftragslage beim Konkursamt in den\nletzten Wochen und Monaten nochmals enorm zugespitzt habe, weshalb sie im vorliegenden\nVerfahren nicht planmässig vorangekommen seien. Somit sei es nicht möglich, dem Beschwerdeführer einen verbindlichen Zeitplan betreffend Auflage des Kollokationsplanes mitzuteilen. Die zusätzlichen, vielen neuen Konkurseingänge würden auch dazu führen, dass\ndie bestehenden Verfahren nicht zeitgerecht weiterbearbeitet werden könnten (act. 1/12-13).\n\n7. Mit Eingabe vom 6. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\nRechtsverzögerungsbeschwerde ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1):\nSeite 3/6\n\n1. Das Konkursamt Zug sei anzuweisen, innert zwei Monaten den Kollokationsplan zu erstellen, aufzulegen und das Konkursverfahren abzuschliessen.\n\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten des Konkursamtes Zug.\n\n8. In der Beschwerdeantwort vom 12. Februar 2025 beantragte das Konkursamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3).\n\n9. In den weiteren Eingaben vom 27. Februar 2025 und vom 6. März 2025 hielten die Parteien\nan ihren Rechtsbegehren fest (act. 5, act. 7).\n\nErwägungen\n\n1. Der Beschwerdeführer macht geltend, das Konkursamt sei – ausgehend vom Zirkularschreiben vom 20. März 2023 – seit fast zwei Jahren untätig geblieben und habe keine erkennbaren verfahrensfortführenden Handlungen mehr vorgenommen. Die Verfahrensdauer erstrecke sich mittlerweile auf fast fünf Jahre. Die vom Gesetzgeber vorgesehene einjährige Frist\nzur Erledigung des Konkursverfahrens sei um mehr als 3 ¾ Jahre überschritten worden. Zudem sei 4 ¾ Jahre nach der Konkurseröffnung noch nicht einmal der Kollokationsplan erstellt\nworden, wenngleich dies gemäss Gesetzgeber innert 60 Tagen nach Ablauf der Eingabefrist\ngeschehen sollte. In personeller Hinsicht seien zwar Massnahmen ergriffen worden. Es sei\naber nie eine Fristverlängerung bei der Aufsichtsbehörde beantragt, geschweige denn bewilligt worden. Die Verzögerung sei somit einzig und allein dem Konkursamt anzulasten. Dem\nKonkursamt wäre es nach Anmeldung der Gläubigerforderungen im Juni 2020 ohne Weiteres\nmöglich gewesen, das Verfahren voranzutreiben und den Kollokationsplan fertigzustellen. Es\nsei folglich dazu anzuhalten (act. 1).\n\n"}