Sie spiegeln die Tragweite der Betreibung für den Schuldner wider. Insbesondere sollen sie gewährleisten, dass der Zahlungsbefehl in die Hände der natürlichen Person gelangt, die für die juristische Person in Betreibungssachen handelt, insbesondere Rechtsvorschlag erheben kann (Urteil des Bundesgerichts 5A_409/2019 vom 27. Januar 2020 E. 3.3).