10. Das Betreibungsamt Risch ist zu verpflichten, sämtliche Eintragungen im Betreibungsregister umgehend zu löschen. 11. Das Betreibungsamt Risch ist zu verpflichten, sämtlichen Personen und Stellen bekannt zu geben, an welche bereits Auskünfte über die Beschwerdeführerin erfolgt sind. 12. Das Betreibungsamt Risch ist zu verpflichten, sämtliche erfolgten Auskünfte innert 10 Tagen zu widerrufen und dessen Widerrufsschreiben der Beschwerdeführerin in Kopie zuzustellen.