5. Es ist die Nichtigkeit des Betreibungs- und Pfändungsverfahrens festzustellen. 6. Es ist festzustellen, dass keine Grundlagen für die angeblichen und in Betreibung/Pfändung gesetzten Forderungen bestehen. 7. Es ist festzustellen, dass ein Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. D.________ nie ordentlich zugestellt worden ist und damit fehlt. Seite 3/8 8. Es ist festzustellen, dass kein ordentliches Rechtsöffnungsverfahren für die Betreibung Nr. D.________ erfolgt ist. 9. Es ist festzustellen, dass die Betreibung Nr. D.________ missbräuchlich erfolgte.