Risch das Betreibungsamt Baar um rechthilfeweise Zustellung des Zahlungsbefehls Nr. D.________ an E.________, Gesellschafterin der Beschwerdeführerin (act. 3/7). Am 25. November 2023 stellte die Zuger Polizei E.________ den Zahlungsbefehl Nr. D.________ zu (act. 3/6). Dagegen erhob diese am gleichen Tag Rechtsvorschlag. Am 30. November 2023 erliess die Betreibungsgläubigerin die Veranlagungsverfügung B.________, gemäss welcher der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. D.________ als definitiv aufgehoben gilt, falls gegen diese Verfügung keine Einsprache erhoben wird (act. 3/4).