1. Die im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB am tt.mm.2024 publizierte Verfügung des Konkursamtes Zug (Meldungsnummer ________) wird aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an das Konkursamt Zug zurückgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.