4. Die Beschwerdeführerin verlangt, dass das Betreibungsamt Zug eine Verfügung an den Schuldner und dessen Ehefrau unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu erlassen habe, wonach keinerlei Ausschüttungen, egal welcher Art, von den Bankkonten der H.________ AG vorgenommen werden dürften, solange das hängige Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen sei. Weiter will die Beschwerdeführerin, dass das Betreibungsamt Zug ein Schreiben an die entsprechende Bank bzw. Banken der H.________ AG verfasst, wonach keine Ausschüttungen an den Schuldner und dessen Ehefrau resp.