Die Beschwerdeführerin verlangt, dass die entsprechende Bank bzw. die Banken der H.________ AG keine Ausschüttungen mehr an den Schuldner und dessen Ehefrau respektive Drittpersonen, egal welcher Art, vornehmen dürfen, da diese gemäss Arrestbefehl vom 15. November 2022 verarrestiert seien. Weiter sollen auch der Schuldner und dessen Ehefrau keine Ausschüttungen, egal welcher Art, von den Bankkonten der H.________ AG vornehmen dürfen, solange das hängige Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist (vgl. act.