Sie hätten am 30. Oktober 2018 einen Call-Option-Vertrag abgeschlossen und die Schuld von 8 Mio. [wohl CHF] sei in Russland durch eine Schuldanerkennung bestätigt worden. Offen sei nichts mehr gegenüber ihm und seiner Ehefrau. Die Liegenschaft L.________ gehöre der H.________ AG und sei mit Kaufvertrag vom 23. Juli 2020 an die M.________ AG verkauft worden (Kaufvertrag vom 23. Juli 2023; vgl. act. 1/12 S. 6, act. 3/17 S. 6; act. 1/20 E. 1.4). Damit hat der Schuldner umfassend über die Aktien der H.________ AG, lautend auf seine Ehefrau, Auskunft gegeben. Die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Aktien der H._