2.2 Beim Pfändungsvollzug vom 11. und 14. Dezember 2020 bzw. vom 22. Januar 2021 wurde der Schuldner zu den gepfändeten 1'100 Namenaktien der H.________ AG, lautend auf die Ehefrau des Schuldners, befragt. Der Schuldner gab an, dass er vor ca. 1,5 Jahren die Gesellschaft an seine Ehefrau verkauft und den Kaufpreis mit der Forderung seiner Ehefrau verrechnet habe. Der Verrechnungsbetrag sei CHF 7,8 Mio. gewesen. Sie hätten am 30. Oktober 2018 einen Call-Option-Vertrag abgeschlossen und die Schuld von 8 Mio. [wohl CHF] sei in Russland durch eine Schuldanerkennung bestätigt worden.