4. Sofern die H.________ AG mit Sitz in Zug bereits einen Teil oder die gesamte Summe von CHF 4'570'000.00 an den Schuldner bzw. dessen Ehefrau oder Drittpersonen ausbezahlt hat, die sofortige Verfügung der Kontosperre bei den entsprechenden Personen der Gesellschaften. Seite 6/14