11. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. November 2024 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und stellte folgende Anträge (act. 1): 1. Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 8. November 2024 sei aufzuheben. 2. Es seien die folgenden Sicherungsmassnahmen anzuordnen, eventualiter das Betreibungsamt Zug entsprechend anzuweisen, die nachfolgenden Verfahrenshandlungen vorzunehmen: