2. Verfügung an den Schuldner und dessen Ehefrau, dass unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB keinerlei Ausschüttungen, egal welcher Art, von den Bankkonten der H.________ AG vorgenommen werden dürfen, solange das hängige Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist. 3. Schreiben an die entsprechende Bank bzw. Banken der H.________ AG, dass keine Ausschüttungen an den Schuldner und dessen Ehefrau, egal welcher Art, getätigt werden dürfen, da diese verarrestiert sind. Seite 5/14