9. Mit Eingabe vom 7. November 2024 beantragte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug, es seien die nachfolgenden sichernden Massnahmen gestützt auf Art. 100 i.V.m. Art. 275 SchKG zu vollziehen (act. 1/1): 1. Vorladung und Befragung des Schuldners und dessen Ehefrau bezüglich des gegenwärtigen Verbleibs des bezahlten Kaufpreises der M.________ AG an die H.________ AG in Höhe von CHF 4'570'000.00, insbesondere die vollständigen Informationen des verwendeten Bankkontos und aller Transaktionen, die nach dem Eingang der Kaufpreiszahlung vorgenommen wurden.