Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. April 2024 bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug Beschwerde ein und verlangte die Aufhebung der Verfügung. Mit Schreiben vom 11. Juni 2024 teilte das Betreibungsamt Zürich 7 dem Betreibungsamt Zug mit, die Einsprache gegen den Arrest Nr. Z.________ sei gutgeheissen worden. Das Betreibungsamt Zug werde daher beauftragt, alle getätigten Massnahmen zur Sicherstellung gemäss Arrestbefehl zurückzuziehen. Am 13. bzw. 21. Juni 2024 informierten das Betreibungsamt Zug und die Beschwerdeführerin das Obergericht, dass der zu prosequierende Arrest Nr. Z._____