Da der Arrest in Bezug auf die Liegenschaft L.________ mit Urteil des Obergerichts Zürich PS230129 vom 19. September 2023, bestätigt durch das Urteil des Bundesgerichts 5A_797/2023 vom 4. Juni 2024, bereits vor der Beschwerdeerhebung aufgehoben worden war, trat das Obergericht Zürich in diesem Punkt auf die Beschwerde nicht ein (act. 1/16, insbes. E. 4.1).