CHF 10 Mio. Der Kaufpreis sollte u.a. durch Bezahlung von CHF 4'570'000.00 anlässlich der Eigentumsübertragung getilgt werden (act. 1/31). Im Zuge mehrerer von der Beschwerdeführerin eingeleiteter Arrestverfahren wurde eine Grundbuchsperre auf der Liegenschaft verfügt. Aufgrund der Verfügungsbeschränkung konnte die H.________ AG die M.________ AG nicht als Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen. Im Nachtrag zum Kaufvertrag vereinbarten die H.________ AG und die M.________ AG am 12. Juli 2022, dass der Restkaufpreis von CHF 4'570'000.00 innert 10 Tagen ab der Beurkundung des Nachtrages als Sicherheitsleistung i.S.v.