Verfahren Z1 2023 40). Die von der Beschwerdeführerin dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht am 27. Februar 2025 ab, soweit es darauf eintrat (Verfahren 5A_435/2024). 3. Die H.________ AG war Eigentümerin einer Liegenschaft an der J.________ [Strasse], K.________ [Ort] (nachfolgend: Liegenschaft L.________). Am 23. Juli 2020 schlossen die H.________ AG als Verkäuferin und die M.________ AG als Käuferin einen öffentlichen beurkundeten Kaufvertrag bezüglich der Liegenschaft L.________. Der Kaufpreis betrug Seite 3/14