2. Bereits zuvor, am 26. Oktober 2020, hatte die Beschwerdeführerin das Fortsetzungsbegehren gestellt. Am 11. und 14. Dezember 2020 sowie am 22. Januar 2021 wurde daraufhin im Beisein des Schuldners die Pfändung zu Gunsten der Betreibung Nr. E.________ sowie einer weiteren Betreibung vollzogen (Pfändung Nr. G.________). Das Betreibungsamt Zug pfändete unter anderem 1'100 Inhaberaktien der H.________ AG bzw. infolge Umwandlungsbeschlusses vom 23. Juni 2021 1'100 Namenaktien der H.________ AG, lautend auf I.________ (nachfolgend: Ehefrau des Schuldners; vgl. act. 1/12, act. 3/17, act. 1/20 E. 1.4).