Verfahren ER 2020 203). Die vom Schuldner dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht Zug mit Urteil vom 4. März 2021 ab (act. 1/10; Verfahren BZ 2020 75). Am 22. Juni 2021 trat das Bundesgericht auf die Beschwerde des Schuldners zufolge Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht ein (act. 1/11; Verfahren 5A_309/2021).