"Betreibung 1"). Gegen den am 14. Oktober 2019 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Schuldner am 24. Oktober 2019 Rechtsvorschlag (act. 1/5). Am 3. April 2020 leitete die D.________ ein entsprechendes Rechtsöffnungsverfahren ein (act. 1/9). Am 27. August 2020 trat die D.________ ihre Forderungen an die F.________, Russland (nachfolgend: Beschwerdeführerin), ab (act. 1/8). Mit Entscheid vom 19. Oktober 2020 erteilte das Kantonsgericht Zug der Beschwerdeführerin für diese Garantieforderung definitive Rechtsöffnung in der Höhe von CHF 24'903'572.41 nebst Zins (act. 1/9; Verfahren ER 2020 203).