{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2025-05-15", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2024-69_2025-05-15.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2024_69_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaabb39e2af8d01f73ca1f2a167c1c91f8819972becec31a2add1cf13d228fab3e5b9baeac488ef48ec5574d7d844deac2c?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaabb39e2af8d01f73ca1f2a167c1c91f8819972becec31a2add1cf13d228fab3e5b9baeac488ef48ec5574d7d844deac2c&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2024_69", "Checksum": "34471b4d6b59b1e03664808c89d639f3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2024 69"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 15.05.2025 BA 2024 69"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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Z.________). Als Lead-Betreibungsamt wurde das Betreibungsamt Zürich 7 bestimmt. Folgende Arrestgegenstände wurden verarrestiert (act.\n1/26, act. 3/1):\n\n1. Betreibungsamt Zürich 7:\nLiegenschaft J.________, K.________, […], eingetragen auf die H.________ AG,\nN.________ [Strasse], O.________ [Ort].\n\n2. Betreibungsamt Zug:\na) sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners bezüglich der Aktien und\nAktienzertifikate resp. sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners gegenüber der H.________ AG, N.________, O.________;\nb) sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners bezüglich der Aktien und\nAktienzertifikate resp. sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners\ngegenüber der P.________ AG in Liq., N.________, O.________, lautend auf\nQ.________, R.________ [Strasse], S.________ [Ort];\nc) sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners bezüglich der Aktien und\nAktienzertifikate resp. sämtliche Forderungen und Ansprüche des Schuldners\ngegenüber der T.________ AG in Liq., R.________, S.________, lautend auf\nU.________ LTD, V.________ [Strasse], W.________ [Ort].\n\n5. Mit Schreiben vom 18. November 2022 ersuchte das Betreibungsamt Zürich 7 das Betreibungsamt Zug, die in seinem Arrestbezirk befindlichen Vermögenswerte zu arrestieren. Das\nBetreibungsamt Zug vollzog am 21. November 2022 den Arrest gegenüber dem Schuldner\n(Arrest Nr. X.________). Die Anzeigen an den Schuldner und die H.________ AG wurden\nam 21. November 2022 versandt (act. 3/3).\n\n6. Am 18. November 2022 leitete die Beschwerdeführerin gegen den Schuldner beim Betreibungsamt Zürich 7 für eine Forderungssumme von CHF 24'903'572.41 nebst Zins die Betreibung ein (\"Betreibung 2\"; act. 1/6; act. 3/5). Der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr.\nY.________ wurde dem Schuldner am 28. November 2022 zugestellt. Dieser erhob am\n2. Dezember 2022 Rechtsvorschlag (act. 3/6).\nSeite 4/14\n\n7. Mit Eingabe vom 25. November 2022 erhob der Schuldner Einsprache gegen den Arrestbefehl vom 15. November 2022 (Arrest Nr. Z.________). Das Bezirksgericht Zürich wies die\nEinsprache mit Urteil vom 14. September 2023 ab (act. 1/15). Das Obergericht Zürich wies\ndie dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil vom 28. Oktober 2024 ebenfalls ab, soweit es\ndarauf eintrat. Da der Arrest in Bezug auf die Liegenschaft L.________ mit Urteil des Obergerichts Zürich PS230129 vom 19. September 2023, bestätigt durch das Urteil des Bundesgerichts 5A_797/2023 vom 4. Juni 2024, bereits vor der Beschwerdeerhebung aufgehoben\nworden war, trat das Obergericht Zürich in diesem Punkt auf die Beschwerde nicht ein\n(act. 1/16, insbes. E. 4.1).\n\n8. Mit Verfügung vom 12. April 2024 teilte das Betreibungsamt Zug der Beschwerdeführerin u.a.\nmit, der Arrest Nr. Z.________ des Betreibungsamtes Zürich 7 müsse durch die Betreibung\nNr. Y.________ desselben Betreibungsamtes prosequiert werden. Eine Prosequierung durch\ndas hängige Pfändungsverfahren Nr. AA.________ des Betreibungsamtes Zug sei aufgrund\ndes fortgeschrittenen Verfahrensstandes nicht möglich. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. April 2024 bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug\nBeschwerde ein und verlangte die Aufhebung der Verfügung. Mit Schreiben vom 11. Juni\n2024 teilte das Betreibungsamt Zürich 7 dem Betreibungsamt Zug mit, die Einsprache gegen\nden Arrest Nr. Z.________ sei gutgeheissen worden. Das Betreibungsamt Zug werde daher\nbeauftragt, alle getätigten Massnahmen zur Sicherstellung gemäss Arrestbefehl zurückzuziehen. Am 13. bzw. 21. Juni 2024 informierten das Betreibungsamt Zug und die Beschwerdeführerin das Obergericht, dass der zu prosequierende Arrest Nr. Z.________ des Betreibungsamtes Zürich 7 aufgehoben worden sei. Mit Verfügung vom 24. Juni 2024 schrieb der\nAbteilungspräsident das Beschwerdeverfahren zufolge Gegenstandslosigkeit ab (vgl. act. 3/4\nund 3/14; Verfahren BA 2024 24). Bereits zuvor, mit Schreiben vom 17. Juni 2024, hatte das\nBetreibungsamt Zug der H.________ AG mitgeteilt, dass der Arrest aufgehoben worden sei,\ndie Aktien der H.________ AG aber weiterhin gepfändet seien (act. 3/18).\n\n9. Mit Eingabe vom 7. November 2024 beantragte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug, es seien die nachfolgenden sichernden Massnahmen gestützt auf Art. 100 i.V.m.\nArt. 275 SchKG zu vollziehen (act. 1/1):\n\n1. Vorladung und Befragung des Schuldners und dessen Ehefrau bezüglich des gegenwärtigen Verbleibs des bezahlten Kaufpreises der M.________ AG an die H.________ AG in Höhe von\nCHF 4'570'000.00, insbesondere die vollständigen Informationen des verwendeten Bankkontos\nund aller Transaktionen, die nach dem Eingang der Kaufpreiszahlung vorgenommen wurden.\n\n"}