Die Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs kann diesbezüglich keine Weisungen erteilen. Auf die Anträge, das Betreibungsamt sei anzuweisen, den Teilungsrichter darüber zu informieren, dass es nicht befugt sei, sich an die Stelle des Beschwerdeführers zu setzen, und den Widerspruch gegen seine Kassationsbeschwerde zurückzuziehen, kann daher mangels sachlicher Zuständigkeit nicht eingetreten werden.