1. Es sei eine Nachbarschaftsbefragung anzuordnen, um "die tatsächliche Nicht-Ansässigkeit" seines Vaters in der Gemeinde Risch festzustellen. 2. Sein Recht auf Teilnahme am laufenden Gutachterverfahren sei anzuerkennen. 3. Die Erbbescheinigungen seien für ungültig zu erklären, falls die Untersuchung das Fehlen eines effektiven Wohnsitzes bestätige.