8. Am 13. Dezember 2024 bekräftigte der Beschwerdeführer seine in der Beschwerde vom 1. November 2024 gestellten Anträge (act. 6). 9. In der Stellungnahme vom 30. Januar 2025 beantragte der Behördenvertreter, die Beschwerde vom 1. November 2024 mit den dazugehörigen Ergänzungen vom 3. November 2024 und 1. bzw. 13. Dezember 2024 sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zulasten des Beschwerdeführers (act. 9). 10. In einer weiteren Eingabe vom 20. Februar 2025 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge (act. 10):