5. Am 3. November 2024 beantragte der Beschwerdeführer erneut, vom Betreibungsamt Risch angehört zu werden, was ihm ermöglichen würde, seine Beschwerde vom 1. November 2024 zurückzuziehen (act. 2). 6. In der Beschwerdeantwort vom 9. November 2024 schloss das Betreibungsamt Risch auf Abweisung der Beschwerde (act. 4). 7. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2024 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung und beantragte erneut, das Betreibungsamt Risch sei anzuweisen, seinen Widerspruch gegen die Kassationsbeschwerde des Beschwerdeführers zurückzuziehen (act. 5). Seite 4/8