3.4 Mit Eingabe vom 8. August 2018 beantragte das Steueramt der Stadt Zürich beim Betreibungsamt Risch, es sei die Gemeinschaft aufzulösen und der auf den Schuldner entfallende Liquidationsanteil festzusetzen. Da keine Einigung erzielt werden konnte, überwies das Betreibungsamt Risch am 9. August 2018 die Akten des Betreibungsverfahrens Nr. E.________ an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs zur Bestimmung des weiteren Verfahrens.