3.3 Am 17. August 2017 reichte das Steueramt der Stadt Zürich beim Betreibungsamt Risch das Fortsetzungsbegehren ein. Das Betreibungsamt Risch vollzog am 29. August 2017 die Pfändung. Gepfändet wurde der Liquidationsanteil des Beschwerdeführers am Vermögen der ungeteilten Erbschaft des Erblassers B.________ sel. sowie an den periodischen, zukünftigen Erträgen aus diesem Vermögen. Am 29. Juni 2018 stellte das Steueramt der Stadt Zürich beim Betreibungsamt Risch das Verwertungsbegehren.