3.1 Mit Verfügung vom 10. April 2010 verlangte das Steueramt der Stadt Zürich vom Beschwerdeführer die Sicherstellung von CHF 3'477'603.65 nebst Zinsen und Kosten zur Deckung von Kosten sowie Staats- und Gemeindesteuern Zürich für die Steuerperioden 2009, 2010 und 2013. Gestützt darauf verarrestierte das Steueramt den Liquidationsanteil des Beschwerdeführers am Vermögen der ungeteilten Erbschaft des Erblassers B.________ sel. sowie an den periodischen, zukünftigen Erträgen aus diesem Vermögen. Am 24. April 2017 stellte das Betreibungsamt Risch die Arresturkunde aus.