609 ZGB (Verfahren ES 2019 546). Nach der Ernennung trat Rechtsanwalt D.________ dem Rechtsmittelverfahren beim Cour d'appel de Paris als Intervenient bei. Am 7. Juni 2023 bestätigte der Cour d'appel den Entscheid des Tribunals de Grande Instance vom 31. Januar 2019. Weiter präzisierte er am 10. Januar 2024 seinen Entscheid dahingehend, dass die Intervention von Rechtsanwalt D.________ zugelassen wurde. Der Beschwerdeführer focht diesen Entscheid beim Cour de cassation an. Dieses Verfahren ist noch hängig (act. 9 Rz 8, act. 4/13).