10. Die Beschwerdeführerin nahm zur Beschwerdeantwort des Betreibungsamtes Hünenberg und zur freigestellten Vernehmlassung des Betreibungsgläubigers mit Eingabe vom 29. November 2024 Stellung (act. 7). Dazu wiederum reichte der Betreibungsgläubiger am 12. Dezember 2024 eine Vernehmlassung ein (act. 8), worauf die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. Dezember 2024 antwortete (act. 9). Erwägungen