8. Das Betreibungsamt Hünenberg beantragte in der Beschwerdeantwort vom 8. November 2024 (Poststempel), auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. sie sei vollumfänglich abzuweisen (act. 3). 9. Der Betreibungsgläubiger stellte in der freigestellten Vernehmlassung vom 11. November 2024 Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Beschwerde (act. 4).