2. Es sei das Betreibungsamt Hünenberg anzuweisen, während der gesetzlichen Stundung in Bezug auf die Forderung gemäss Ziffer 2 in Höhe von CHF 92'606.40, zzgl. Zins von 5 % seit 21. September 2017, im Betreibungsverfahren Nr. F.________ keine Vollstreckungshandlungen vorzunehmen, insbesondere keine erneute Konkursandrohung auszufertigen.