4. Mit Eingabe vom 31. Juli 2023 erhob die Beschwerdeführerin beim Einzelrichter am Kantonsgericht Zug eine Klage auf Einstellung bzw. Aufhebung der Betreibung Nr. F.________ des Betreibungsamtes Baar. Mit Entscheid vom 28. November 2023 hob der Einzelrichter diese Betreibung im Umfang von CHF 7'720.90 nebst Zins zu 5 % seit 8. Mai 2018 auf. Die von ihm am 2. August 2023 angeordnete vorläufige Einstellung der Betreibung hob er auf. Im Übrigen wies er die Klage ab, soweit er darauf eintrat (act. 1/5-6, act. 3/6; Verfahren ER 2023 581). Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11.