Gegen dieses Urteil erhoben beide Parteien Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht, das die Beschwerden mit Urteil vom 22. Juni 2023 abwies, soweit es darauf eintrat (act. 3/3; Verfahren 4A_20/2023 und 4A_24/2023). Seite 3/7