_ des Betreibungsamtes Basel-Stadt im genannten Umfang fortsetzen könne. Hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten "Rückforderung für Bezüge und Zahlungen mit Maestro-Karten ohne geschäftliche Begründung bzw. ohne Beleg" wies das Obergericht die Sache betreffend die Geschäftsjahre 2009-2013, 2016 und 2017 zur Weiterführung des Verfahrens an das Kantonsgericht zurück (act. 1/9, act. 3/4-5; Verfahren Z1 2021 23). Gegen dieses Urteil erhoben beide Parteien Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht, das die Beschwerden mit Urteil vom 22. Juni 2023 abwies, soweit es darauf eintrat (act. 3/3;