3. Mit Eingabe vom 28. März 2018 reichte der Betreibungsgläubiger bei der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht des Kantons Zug ein Schlichtungsgesuch gegen die Beschwerdeführerin ein. Am 5. Juli 2018 erteilte die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht die Klagebewilligung. Daraufhin reichte der Betreibungsgläubiger mit Eingabe vom 9. Oktober 2018 beim Kantonsgericht des Kantons Zug Klage gegen die Beschwerdeführerin ein und machte unter anderem eine Forderung von CHF 161'169.65 nebst Zins geltend. Zudem verlangte er die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. F.________.