2. Am 22. Dezember 2017 leitete der Betreibungsgläubiger beim Betreibungsamt Baar eine Betreibung gegen die Beschwerdeführerin für eine Forderung von CHF 227'977.04 zuzüglich 5 % Zins seit 20. September 2017 ("Darlehensforderung; Variable Lohnforderungen und Lohnnebenforderungen bis 2016; Entschädigungsforderung aus missbräuchlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses") sowie CHF 924.45 ("5 % Zins von Fr. 39'856.26 vom 02.04.2017 bis 19.09.2017") ein. Der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. F.________ wurde der Beschwerdeführerin am 12. Januar 2018 zugestellt, worauf diese gleichentags Rechtsvorschlag erhob (act. 1/4 und act. 3/1).