3. Die Beschwerdeführer haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz im Ausland. Sie erklärten mit Schreiben vom 1. März 2024 an das Konkursamt, dass sie bereit seien, die Sicherheit in der Höhe von CHF 5'000.00 zu leisten. Im Rubrum wiesen sie ausdrücklich darauf hin, dass der Kostenvorschuss "aufgrund eines Empfangsscheines" geleistet werde, mithin sobald sie die Zahlungsangaben erhalten würden (act. 1/6).