Dies habe in der Zwischenzeit der rechtskräftige Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 17. Juli 2024 bestätigt, worin festgestellt worden sei, dass die Generalversammlungsbeschlüsse der Schuldnerin vom 24. Januar 2023 nichtig seien. Die vermögensrechtlichen Ansprüche der Schuldnerin basierten auf Zahlungen ohne Rechtsgrund, überflüssigen Zahlungen und dem Entzug von Vermögensgegenständen.